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14.05.2025

Bundesnetzagentur stellt Reform der Stromnetzentgelte zur Diskussion ? Neue Finanzierungsvorschl?ge im Fokus

Bonn ? Wie kann die Finanzierung der Stromnetze vor dem Hintergrund der Anforderungen der Energiewende zukunftssicher gestaltet werden? Angesichts wachsender Belastungen und struktureller Ver?nderungen im Energiesystem nimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun zentrale Fragen zur Verteilung der Netzkosten in den Blick.

Der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende Dezentralisierung der Stromerzeugung und der steigende Bedarf an Flexibilit?t im Netz stellen das Entgeltsystem vor gro?e Herausforderungen. Die Bundesnetzagentur hat daher einen grundlegenden Reformprozess f?r die Stromnetzentgelte gestartet und das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) er?ffnet. In einem Diskussionspapier stellt die Regulierungsbeh?rde Ideen vor, wie die Finanzierung des Stromnetzes k?nftig breiter aufgestellt und besser an die Energiewende angepasst werden kann. Stakeholder k?nnen bis Ende Juni 2025 Stellung nehmen.

Netzentgeltsystem: grundlegende Neuausrichtung geplant
Mit der Ver?ffentlichung eines Diskussionspapiers zur ?Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom? hat die Bundesnetzagentur ein Reformverfahren zur Neustrukturierung der Stromnetzentgelte eingeleitet. Pr?sident Klaus M?ller betont die Dringlichkeit: ?Wir m?ssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsf?hig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen.? Hintergrund ist die zunehmende Belastung des Stromnetzes durch den Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitig sinkender Zahl voll zahlender Nutzer und steigenden Kosten.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur bestehen drei Kernprobleme, die ?ber das Diskussionspapier adressiert werden sollen: eine schwindende Finanzierungsbasis, fehlende Steuerungssignale f?r einen kosteneffizienten Netzausbau und fehlende Anreize f?r flexibles Verhalten von Stromverbrauchern und -erzeugern. Zentrales Ziel ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsf?hig zu machen und an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen.

Neue Entgeltmodelle und Beteiligung von Einspeisern angedacht
Im Zentrum der Diskussion stehen in dem BNetzA-Papier verschiedene Reformoptionen. Ein zentraler Vorschlag ist die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Beteiligung von Einspeisern ? etwa Betreibern von Solaranlagen ? an den Netzkosten. Anders als im Gasfernleitungsnetz und im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen einiger anderer europ?ischer L?nder zahlen in Deutschland bislang ausschlie?lich Letztverbraucher die Stromnetzentgelte. Die Bundesnetzagentur schl?gt vor, k?nftig auch Einspeiser an diesen Kosten zu beteiligen, etwa durch einspeiseabh?ngige Entgelte oder ein fixes Grundnetzentgelt.

Zudem k?nnten neue Entgeltkomponenten eingef?hrt werden, die weniger stark vom Stromverbrauch abh?ngen, wie z.B. pauschale Grundpreise oder kapazit?tsabh?ngige Entgelte. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabh?ngig. Der Stromverbrauch wird mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Ein zus?tzlicher pauschaler Grundpreis k?nnte aus Sicht der BNetzA die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung k?nnte eine St?rkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine ad?quate Beteiligung an den Netzkosten gew?hrleisten.

Auch die weitere Einf?hrung dynamischer Netzentgelte, wie sie die BNetzA f?r steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder W?rmepumpen bereits eingef?hrt hat, wird gepr?ft. Dynamische Netzentgelte sollen dabei helfen, Netz?berlastungen zu vermeiden, indem sie regionale und zeitliche Unterschiede in der Netzbelastung in Preisstrukturen abbilden ? ein Schritt, der allerdings einen hohen Digitalisierungsgrad voraussetzt.

Ein weiterer Fokus liegt auf der netzdienlichen Integration von Stromspeichern. F?r diese Nutzergruppe werden im Papier gesonderte Entgeltregelungen diskutiert.

Die Reformvorschl?ge sollen im Dialog mit Marktakteuren weiterentwickelt werden. Stellungnahmen zum Diskussionspapier k?nnen bis zum 30. Juni 2025 abgegeben werden

Quelle: IWR Online
? IWR, 2025


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